Es geht um Jörg Tauss, ehemaliges Mitglieder der Piratenpartei, ausgetreten, weil er wegen des Besitzes von kinderpornographischen Materials verurteilt wurde. Das Gericht stellte seinerzeit kein sexuelles Interesse fest, Tauss sagte aus, dass er dieses Material zur Recherche benutzt habe, um zu beweisen, dass Kinderpornographie nicht über das Internet verbreitet wird, sondern vermehrt über Mobiltelefone. Das Urteil fiel relativ mild aus, nun mag sich jeder selbst dazu seine Gedanken machen. Die Strafe ist inzwischen “abgesessen” (auf Bewährung) und auch die Bewährungsfrist (2 Jahre) läuft bald aus. Daher stellte Jörg Tauss einen neuen Antrag zur Aufnahme in die Piratenpartei. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Als Begründung wird aufgeführt, dass ein Wiedereintritt der Geschlossenheit der Partei schaden würde und Tauss seinerzeit zugesichert hatt bei einer Verurteilung aus der Partei auszutreten. Ein paar Wochen vorher hat Herr Tauss in Berlin auch noch Hausverbot zur Bundesgeschäftsstelle erhalten. Alles sehr seltsam.
Von außen betrachtet sieht das Ganze ein wenig aus wie Kinder im Sandkasten, die sich mit Katzendreck bewerfen, was der Partei ganz offensichtlich schadet. Etwas genauer betrachtet, teilen sich die Meinungen der Parteimitglieder in Pro und Contra Tauss. Die “Contras” wollen keinen “Kinderficker” (echt so gelesen!) bzw. “Verurteilten Kinderpornographie Besitzer” in der Partei haben, weil die Öffentlichkeit darauf herumhacken würde, die “Pros” teilen Tauss eigene Meinung, dass die Chance zur Rehabilitation gegeben werden muss. Mal ganz grob umrissen. In der Ganzen Diskussion spielt dann auch noch ein wenig das NPD Thema eine Rolle, auch hier gibt es ja Forderungen keine ehemaligen NPD Mitglieder aufzunehmen.
Spielen wir einfach mal die Szenarien durch.
Tauss tritt wieder in die Partei ein, es gibt ein großes Medientamtam mit Titeln wie “Piratenpartei nimmt Verurteilten Kinderpornographie Besitzer Tauss auf”. Gut, wo sie recht haben, da haben sie recht. Wäre nicht besonders förderlich für unsere Wahlprognosen. Oder vielleicht auch nicht? Kommt darauf an, wie wir mit dem Thema umgehen und den Grund der Aufnahme nach außen kommunizieren. Könnte auch eine Chance sein. Oder aber auch voll nach hinten losgehen. Schwierig.
Ich selbst bin im Wahlkampf nur einmal auf das Thema Tauss/Zensursula (war damals eine Sauce) negativ angesprochen worden: Von einem offensichtlich ziemlich bildungsfernen Pärchen, dass einen Kinderwagen von sich her schob. Naja, das ich selbst Kinder habe, dass kann man mir ja auch leider nicht ansehen, von daher war’s schon okay, auch weil sich das Paar nicht auf eine Diskussion einließ, sondern uns einfach nur anpflaumte und weiterging. Insofern stellt sich die Frage, ob wir den Wiedereintritt von Tauss nicht doch aushalten würden, wenn wir es auf seine rechtsstaatliche Rehabilitation stützen.
Das nächste Szenario ist, dass Tauss nicht eintritt (was der Status Quo ist, da im die Aufnahme verwehrt wurde) und alles bleibt wie es ist. Tauss wird vermutlich weiterhin die Piraten unterstüzten, ohne Parteimitglied zu sein. Er wird sich dabei vielleicht nicht wohl fühlen, vorallem auch, weil ihm ein Hausverbot zur Bundesgeschäftsstelle erteilt wurde. Das ist übrigens sehr intransparent gelaufen, die Parteimitglieder haben das über Herrn Tauss erfahren, was ich für eine Partei, die sich Transparenz auf die Fahne geschrieben hat ziemlich armselig finde. Insbesondere, wenn ein sehr bekanntes ehemaliges Mitglied der Piraten davon betroffen ist. Es ist übrigens sehr interessant, dass die 15 Berliner – soweit ich das überblicken kann – alle gegen die Aufnahme von Tauss sind und ihn als Störer empfinden.
Die Ablehnung des Aufnahmeantrags wird ebenso mediale Kreise ziehen, weil Jörg Tauss ein bekannter Politiker war. Auch das wird der Partei schaden. Nur wird das der Partei definitiv schaden, nicht wie beim ersten Szenario, dort lässt sich durch eine gute Begründung das Echo möglicherweise auch ins positive verkehren.
Fakt ist doch, dass wir als Piratenpartei, als Partei des Grundgesetzes uns auch an dieses zu halten haben. Bei Ex-NPDlern genauso wie bei verurteilten Verbrechern, die ihre Strafe abgebüßt haben. Das rechtsstaatliche Prinzip sieht auch auch die Rehabilitation vor. Menschen können sich ändern – auch NPDler – und brauchen genau wie Straftäter eine zweite Chance. Unabhängig von den Absprachen, die zwischen dem damaligen Buvo und Tauss getroffen worden sind. Das ist meine ehrliche Meinung zu dem Thema.
Ich will mich jetzt aber gar nicht auf eine Seite schlagen, das überlasse ich anderen, möchte aber darauf hinweisen, dass die gesamte Diskussion um Tauss der Partei schadet. Es ist von Anfang an, also ab der Erteilung des Hausverbots durchweg unpiratig gehandelt worden. Richtig wäre gewesen: Meinungsbild im LQFB (wofür haben wir die Software denn…), Mehrheitsentscheidung und gut. Da gäbe es dann auch gar nichts zu rütteln. Und je nach Ausgang hätte entsprechend gehandelt werden müssen. Szenario 1: Begründung bestmöglich kommunizieren, Szenario 2: Begründung bestmöglich kommunizieren und alle sind “zufrieden” – oder zumindest weniger aufgebracht, als es jetzt der Fall ist.
Also für’s nächste Mal: So wie es beim Fall Tauss gelaufen ist… das geht gar nicht!
Prozess optimieren bitte, kkthxbye!
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Sorry, Kurze Nachfrage: “Casa Tauss”? … Anspielung auf das Hausverbot? Oder meinst Du “Causa Tauss”?
Danke für den Hinweis, hab das u vergessen… *facepalm*
Kenn ich ;-)
Du führst sehr viele wichtige Dinge auf wie die Verurteilung, die Resozialisierung und Rehabilitierung, Hausverbote, etc. Aber meine Frage ist: Ist das etwas, was der entscheidende Vorstand überhaupt in Betracht ziehen mußte? Aus hunderten verschiedensten Gründen, auch den oben genannten, ist Tauss einer der kontroversesten Personen der deutschen Politiklandschaft und polarisiert die Massen, außerhalb und vor allem innerhalb der Piratenpartei.
Daher ist doch klar, daß der Antrag, egal ob angenommen oder abgelehnt, zu einer riesigen Explosion führt. Also egal wie der Vorstand entschieden hätte, es wäre immer ein großer Schaden entstanden. Nicht durch Tauss selbst, sondern durch die Kontroverse, die er verursacht hatte und verursacht.
Und bei drohendem oder aktuellem Schaden, wie kann ein Vorstand dann einen Antrag positiv bestimmen? Der Vorstand ist dazu gewählt worden, Schaden abzuwenden.
An diesem Punkt geht es also bei der Entscheidung überhaupt nicht um die Vergangenheit der Person Tauss, nicht um Resozialisierung, um 2. Chancen und so weiter, sondern nur um die direkten Folgen des Mitgliedsantrags bei den Piratenmitgliedern.
In der Tat hat Herr Tauss versucht, den Eindruck zu erwecken, die Bewährungsfrist wäre bereits abgelaufen oder würde bald ablaufen (durch Aussagen wie “Das Urteil lautete vor 16 Monaten 15 Monate auf Bewährung”). Das ist eine Verdrehung der Tatsachen. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre, und sie beginnt mit der Rechtskraft des Urteils zu laufen. Da Jörg Tauss Revision beim BGH eingelegt hatte, die von diesem am 31.8.2010 zurückgewiesen wurde, läuft die Bewährungsfrist Ende August 2012 ab.
Ich sehe nicht, wie dies die Formulierung “Die Strafe ist inzwischen “abgesessen” (auf Bewährung) und auch die Bewährungsfrist (2 Jahre) läuft bald aus.” rechtfertigt. Davon abgesehen, dass eine Bewährungsstrafe schlecht “abgesessen” werden kann, ist zehn Monate schon noch eine längere Zeitspanne, von “bald” kann hier also keine Rede sein.
Da Jörg Tauss damals beim Eintritt in die Partei versprach, bei rechtskräftiger Verurteilung auszutreten, um Schaden von der Partei abzuwenden (was er dann ja auch getn hat), würde ich nun zumindest von ihm erwarten, einen neuen Mitgliedsantrag nicht vor dem 1. September 2012 zu stellen, statt durch einen verfrühten Antrag eine Spaltung der Partei zu provozieren.
Es scheint ja auch hauptsächlich um die Behandlung zu gehen, die einige Berliner ihm angedeihen lassen haben (wobei ich den Hintergrund nicht kenne, insbesondere nicht einschätzen kann, welche Seite da eskaliert hat). Inwiefern der Wunsch, diesen Personen einen Schlag zu versetzen (“Ein Wiedereintritt Tauss wäreder heftigste Schlag, den man den Freunden versetzen könnte”) ein geeignetes Motiv für einen Parteieintritt ist, sei mal dahingestellt. Ich ärgere mich eigentlich gerade darüber, dass mein eigener Mitgliedsantrag in BW noch nicht bearbeitet ist, weil man in Karlsruhe mit der Causa Tauss beschäftigt wurde.
Die Forderung, über die Aufnahme eines Menschen in die Partei in LQFB abzustimmen, halte ich für ziemlich daneben. Es widersricht auch der Satzung und dem Parteiengesetz. Es ist schon ganz richtig so, dass der Vorstand der jeweiligen regionalen Gliederung, in die man eintreten möchte, über den Antrag entscheidet, und ich kann die Entscheidung, zum jetzigen Zeitpunkt eine Mitgliedschaft abzulehnen, durchaus nachvollziehen. Allerdings halte ich es für eine Lücke in der Satzung, dass bei Ablehnung nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, das Schiedsgericht oder den Parteitag des jeweiligen Landesverbandes anzurufen. Diese sollte man vielleicht mal schließen.