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zensur

Entwurf zur Neufassung des JMStV, oder: Willkommen im Intranet Deutschland

Do 18 Feb. 10 # Permalink

Wordle: JMStV Wordle

Derzeit wird von verschiedenen Stellen die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags diskutiert. Leider sind die treibenden Kräfte (z.B. die KJM) hinter dem JMStV-Entwurf scheinbar nur wenig medienkompetent, denn der Entwurf umfasst – kurz gesagt – Zensurmaßnahmen weit jenseits des Zugangserschwerungsgesetzes von Frau von der Leyen.

Der Entwurf zur Neufassung enthält folgendes:

  1. Sowohl Access-Provider (ISP), Hosting-Anbieter als auch Inhalte-Anbieter werden gleich behandelt und sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  2. Zugangs-Anbieter müssen alle ausländischen Seiten blocken, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten. Das bedeutet den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, auf die man selbst in China neidisch werden würde.
  3. Jeder Inhalte-Anbieter (Foren-Betreiber, Blogger, …) muss nachweisen, dass er Inhalte zeitnah entfernt, “die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen”. Das ist eine Verpflichtung zur Selbstzensur.
  4. Inhalte werden ähnlich wie Kinofilme und Spiele eingestuft in “ab 0 Jahre”, “ab 6 Jahre”, “ab 12 Jahre”, “ab 16 Jahre”, “ab 18 Jahre”.
  5. Jeder Anbieter muss sicherstellen, dass Kindern und Jugendlichen nur Inhalte der entsprechenden Altersstufe zugänglich gemacht werden. Dazu kann er alternativ
    1. ein Altersverifikationsverfahren, das von der KJM zugelassen wurde, verwenden,
    2. die Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten anbieten (z.B. zwischen 22 und 6 Uhr),
    3. alle Inhalte mit entsprechenden Altersfreigaben kennzeichnen.
  6. Einschränkungen beim Zugang zu schwer jugendgefährdenden Inhalten bleiben davon unberührt (Porn, etc…).

Jugendschutz ist wichtig, auch im Internet. Allerdings darf die Politik hier nicht den grundlegenden Fehler machen und das Internet mit dem Medium Rundfunk gleichsetzen. Das Internet hat als globales und weltumspannendes Netzwerk keine Sendezeit wie ein Fernseher oder ein Radio. Das Internet “sendet” rund um die Uhr in alle Teile der Welt. Um Jugendschutz nach dem Vorbild Fernsehen/Rundfunk zu erreichen, müssten wir das deutsche Internet vom Rest des Netzes entkoppeln und ein “Intranet Deutschland” einführen. China lässt grüßen. Und technisch gesehen sendet das Internet nicht einmal, sondern es stellt Inhalte auf Anfrage bereit. Die Prinzipien von Internet und Rundfunk sind demnach grundverschieden, doch scheinbar wird dies nicht erkannt, wie der Entwurf zur Neufassung der JMStV deutlich zeigt.

Die vielen Forenbetreiber und Blogger würden durch eine wie oben beschriebene Regelung zudem in eine massive Rechtsunsicherheit gedrängt, denn Privatpersonen ist es durch mangelnde Kenntnis nicht möglich zu beurteilen, wie die eigene Webseite eingestuft werden soll. Weiterhin sind Forenbetreiber und Blogger verpflichtet unpassende Inhalte zeitnah zu entfernen, was bedeutet, dass die Anbieter zur Zensur gezwungen werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Und der Begriff “zeitnah” ist Auslegungssache, eine weitere Rechtsunsicherheit.

Die Access-Provider hingegen werden gezwungen ausländische Inhalte zu sperren, die nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen entsprechen. Hier taucht natürlich die Frage auf, welcher ausländische Inhalte-Anbieter überhaupt Interesse daran hat sich an die deutschen Regelungen zu halten. Ich vermute: Niemand. Die Folge wäre eine massive Zensur ausländischer Seiten. Nehmen wir als prominentes Beispiel doch Twitter: Hier gibt es sicherlich jede Menge Tweets, die nicht unbedingt für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Da Twitter als US Unternehmen sich nicht an die deutschen Bestimmungen halten wird, müssten die ISP Twitter komplett sperren.

Auch die Hosting-Anbieter träfe es hart, denn diese sollen notfalls für die Inhalte ihrer Kunden gerade stehen. Wer ein großes Rechenzentrum mal von innen gesehen hat und weiß, wieviele Server Inhalte im Netz bereitstellen wird erkennen, dass dies für die Hosting-Provider nicht leistbar und ein großes Rechtsrisiko ist.

Einstufungen von Webseiten nach Kriterien, wie wir sie von Videospielen und Filmen kennen erscheinen ebenso wenig sinnvoll, wenn keine tatsächliche Altersverifikation verfügbar ist. Die Einführung von Sendezeiten kann ich hingegen nur als schlechten Scherz bezeichnen. Wer Sendezeiten für das Internet fordert, hat das Internet schlichtweg nicht verstanden.

Ich bin der Meinung, dass nicht nur das Internet von den “klugen Köpfen”, sondern auch das wichtigste beim Thema Jugendschutz nicht verstanden wird: Jugendschutz beginnt immer bei den Eltern und bei deren Medienkompetenz. Anstatt wie leider in letzter Zeit oft üblich ein Gesetz als Flickschusterei zu verwenden, sollte an der Basis gearbeitet werden. Kinder und Eltern benötigen die nötige Kompetenz, um mit fragwürdigen Inhalten des Netzes umzugehen, es ist eine Aufgabe der Bildungspolitik hierfür die richtigen Lösungen anzubieten.

Schulen sollten schon früh mit der Vorbereitung der jungen Menschen auf das vielfältige Medium Internet beginnen, was leider im Moment vernachlässigt wird, weil der überalterte Lehrkörper selbst wenig Kompetenzen im Netz besitzt. Sicherlich ist unsere Gesellschaft augenblicklich im Wandel und die Generation, die mit dem Internet vertraut ist rückt nach, aber es wird wenigstens noch ein Jahrzehnt dauern, bis die neue Generation in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Eltern können auf einfach Weise ihre Kinder vor bedenklichen Inhalten im Internet schützen, sei es durch DNS oder Content Filterung, oder schlichtweg durch eine offene und gute Medienerziehung, sie müssen nur wissen wie. Informationsangebote und Schulungen wären ein besserer Weg als ein weiteres sinnloses Gesetz, das sich nicht an der Realität orientiert und unsere Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft berücksichtigt und begreift.

Dies führt auch unweigerlich zu der Frage, ob der Jugendmedienschutz in Deutschland überhaupt sinnvoll geregelt ist. Immerhin ist es auch heute möglich, dass ein 14-Jähriger einen Film mit einer “ab 18″ Freigabe sieht, wenn die Eltern den Fernsehkonsum nicht kontrollieren. Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland bis auf den Computerspiele-, Zeitungsverkauf und die Videotheken weitgehend ein virtueller Schutz, denn letztendlich obliegt es nicht einer Behörde oder anderen Staatlichen Einrichtung den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen zu beschränken, sondern den Eltern. Leider bietet der virtuelle Schutz aber auch den gefährlichen Anreiz sich als Elternteil geschützt zu fühlen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.

Anstatt nun über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und seine Neufassung zu diskutieren, sollten wir vielleicht besser darüber diskutieren, wer das Zepter beim Jugendschutz letztendlich in der Hand hat, und wie wir hier Verbesserungen erreichen können.

Klar ist im Moment jedenfalls nur eine Sache: Die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist für alle Beteiligten ein grandioses Werk von Bullshit und muss unbedingt verhindert werden, wenn wir weiterhin ein freies Netz wollen.

LEFT4DEAD 1 UNCUT

Fr 13 Nov. 09 # Permalink

Ich hatte mich ja kürzlich noch beschwert, dass ich leider die Left4Dead (Version 1) Uncut Version besitze. Nun ist ja vor kurzem die Left4Dead 2 Demo erschienen und die ist ebenfalls geschnitten. Ein paar findige Leute haben aber eine einfache Möglichkeit gefunden, die Demo in den Uncut-Modus zu versetzen, indem die SteamAppId geändert wird und das Spiel nicht mehr über Steam, sondern direkt über die EXE-Datei gestartet wird.

Heute Abend habe ich mich nach dem Piraten-Stammtisch mal an meine Left4Dead 1 Installation gewagt und den Patch auch auf die erste Version angewendet. Was soll ich sagen? Das Spiel ist nun Uncut und funktioniert sowohl online als auch offline in diesem Modus. Sehr schön, endlich Zombies vermöbeln, wie man sich das vorstellt.

Und so geht’s:

Zuerst die Datei “\Steam\SteamApps\common\left 4 dead\steam_appid.txt” im Texteditor öffnen und den Wert “500″ durch “510″ ersetzen, danach speichern.

Dann die Datei “\Steam\SteamApps\common\left 4 dead\left4dead\steam.inf” im Texteditor öffnen und “appID=500″ durch “appID=510″ ersetzen, speichern nicht vergessen.

Jetzt Left4Dead über “\Steam\SteamApps\common\left 4 dead\left4dead.exe” starten, nicht über Steam. L4D ist jetzt im Uncut-Modus, das heißt, die Leichen verschwinden nicht mehr sofort und die Gliedmaßen purzeln, wie wir es von jedem schönen Zombie-Filmchen kennen. Genießt es. :-)

Steam kann übrigens problemlos im Hintergrund weiter laufen, damit Zugriff auf die Steam-Community besteht und man mit seinen Freunden online zocken kann.

Die Sache mit der USK

Mo 26 Okt. 09 # Permalink

Weil ich seit kurzem einen neuen Rechner habe, habe ich mir zwei Spiele bestellt, die ich nun endlich mal zocken kann: Age of Conan und Left4Dead. Beide haben in Deutschland eine USK 18+ Freigabe, sprich: Nur wer über 18 Jahre ist, kann diese Spiele im Laden kaufen, bzw. im deutschen Internet bestellen. Soweit so gut und vorweg: Ich halte die USK in Deutschland für eine prima Sache. Es gibt Spiele, die sind klar für Jugendliche und Kinder nicht geeignet, aber bei einer Sache übertreibt die USK meiner Ansicht nach.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass Spiele, die eine USK 18+ Freigabe haben, in Deutschland dennoch vom Hersteller zensiert werden müssen, um nicht indiziert zu werden. Wird ein Spiel indiziert, darf es nicht mehr öffentlich beworben oder verkauft werden, es geht dann nur über den Griff “unter die Ladentheke”. Das wollen die Spielehersteller natürlich vermeiden, deswegen werden die Spiele in der Deutschen Version geschnitten. Weiterlesen…