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Statistiken des BKA nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten

Geschrieben von – 14. August 2012

Vor einiger Zeit habe ich beim BKA ein Auskunftsersuchen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt und sogar eine Antwort erhalten. Zwar nicht ganz die Statistiken, die ich haben wollte (PKS ist Verschlusssache laut BKA), aber die Bundeslagebilder wurden mir (und übrigens auch der AG Waffenrecht der Piratenpartei) weitgehend zugänglich gemacht – wenn auch einige Absätze geschwärzt sind. Hier zeigt sich wieder, wie wichtig Transparenz ist. Die Dokumente findet ihr unten verlinkt.

Einen Interessanten Absatz aus dem BLB 2009 möchte ich an dieser Stelle zitieren:

Die Anzahl der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen und die Anzahl der Fälle in denen mit einer Schusswaffe gedroht, oder geschossen wurde, sind geringfügig angestiegen. Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung immer wieder durch einzelne Straftaten mit Schusswaffengebrauch, wie beispielsweise durch Amoktaten, stark beeinträchtigt wird, ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial gering. Straftaten, in denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus.

Bei der Dokumentation der Delikte, bei denen Schusswaffen zum Einsatz kamen, wird leider nicht zwischen illegalen und legalen Waffen unterschieden. Keine Dokumentation bedeutet, dass wir anhand der nicht vorhanden Zahlen auch keine Politik gegen den legalen Waffenbesitz machen sollten. Die Statistiken stellen aber eindeutig fest, dass das Gefährdungspotential von Schusswaffen – ob nun legal oder illegal – insgesamt sehr gering ist.

Ein bekannter Gegner von Sportwaffen (Roman Grafe) behauptet, es habe in den letzten 20 Jahren 120 Opfer von legalen Waffen gegeben. Bei einigen Fällen hat er schlecht recherchiert – es handelte sich dabei klar um illegale Waffen – aber gehen wir einfach trotzdem mal davon aus, dass diese Zahl stimmt. Rein rechnerisch ergibt sich ein Wert von 6 Toten pro Jahr auf den Zeitraum von 20 Jahren betrachtet. Betrachten wir nun das Jahr 2006: In diesem Jahr wurden insgesamt 989 Tote nach dem Einsatz von Schusswaffen verzeichnet (Mord + Körperverletzung mit Todesfolge). Wenn von diesem Wert 6 Opfer durch legale Waffen umgekommen sind, ist das ein Anteil von 0,61 %. Das macht die Sache nicht weniger tragisch, unterstützt aber die These, dass der legale Waffenbesitz insgesamt kein großes Problem ist.

Letztendlich hat das BKA das “Problem” mit der Waffenkriminalität recht treffend beschrieben: Es gibt insgesamt kein großes Problem, aber das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung entspricht nicht der Realität. Und davor scheinen auch einige Piraten nicht gefeit zu sein.

Hier die Dateien (PDF Format):

Jahresstatistik 2001Jahresstatistik 2002Bundeslagebild 2003Bundeslagebild 2004Bundeslagebild 2005Bundeslagebild 2006Bundeslagebild 2007Bundeslagebild 2008Bundeslagebild 2009Bundeslagebild 2010

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Die Folgen eines Verbots von Schusswaffen in Privatbesitz

Geschrieben von – 9. Januar 2012

Normalerweise sollten wir denken: “Je weniger Waffen es gibt, umso weniger Verbrechen können damit begangen werden”. Das klingt auf den ersten Blick absolut logisch, aber Beispiele wie England, Australien, sowie die USA und Kanada belehren uns eines besseren. In verschiedenen Statistiken wurde festgestellt, dass liberale Waffengesetze die Kriminalität senken und restriktive Waffengesetze die Kriminalitätsraten von Delikten mit Schusswaffen steigern. Verblüffend, aber bei näherer Betrachtung auch logisch.

Durch ein Waffenverbot wird – ähnlich wie bei der Prohibition – künstlich ein illegaler Markt geschaffen, der durch den Risikoaufschlag mit lukrativen Gewinnen lockt. Der Staat hat ab diesem Moment die rechtsstaatliche Kontrolle über den Waffenerwerb verloren. Die Nachfrage am illegalen Markt steigt zugleich rapide an, dem entsprechend vergrößert sich auch das Angebot und der Markt wächst. Da es sich bei den erworbenen Waffen um illegale und somit nicht registrierte Waffen handelt, werden dieses Waffen vermehrt bei kriminellen Machenschaften eingesetzt, wie es ab 1997 in England zu beobachten war. Dort stieg nach dem Verbot von Faustfeuerwaffen innerhalb von 6 Jahren die Mordrate stark an, von etwa 12 Morden je 100.000 Einwohner pro Jahr auf etwa den Wert von 15. Ganz anders im US Bundesstaat Florida: Hier sank die Mordraten nach Einführung des “right-to-carry law” die Mordrate über die Jahre um etwa 50 Prozent.

Diese Statistiken müssen allerdings immer für sich betrachtet werden und können nicht ohne weiteres auf andere Länder übertragen werden. Jede Gesellschaft ist unterschiedlich, was sich auch auf den Umgang mit Waffen auswirkt. Es gibt einen schönen Film von Michael Moore, der sich in “Bowling for Columbine” thematisch mit dem Massaker an der Columbine Highschool beschäftigt. Der Film befasst sich auch mit dem Thema Waffenrecht und stellt letztendlich fest, dass die Anzahl der Waffen in einem Land nicht der Grund ist, weswegen Waffenmissbrauch existiert. Moore macht unter anderem die irrationalen Ängste einer Gesellschaft dafür verantwortlich, die in den USA zu einem großen Teil von den Medien und dem System an sich geschürt werden. Das Phänomen kennen wir im Zusammenhang mit Amokläufen auch hier in Deutschland, die auch eine Reihe von Verschärfungen des Waffenrechts zur Folge hatten.

“Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz”, sagte Gustav Heinemann, in meinen Augen einer der wirklich großen deutschen Bundespräsidenten. Ganz so sehe ich es nicht, ich denke viel mehr, dass der Staat ein an die realistschen Verhältnisse der Gesellschaft angepasstes Waffenrecht braucht. Auch dies erfordert, wie ich im vorherigen Beitrag bereits geschrieben habe, eine Versachlichung der Diskussion.

Quellen:

[1] Justfacts Guncontrol (englisch)

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