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Die Telekom-Drossel trifft Familien, nicht die “Filesharer”

Geschrieben von – 24. April 2013

Früher bedeute das Wort “Flatrate” soviel wie “alles inklusive”. Ich bezahle einen festen Betrag und dafür kann ich eine bestimmte Leistung ohne Einschränkungen nutzen. Die Telekom definiert diesen Begriff derzeit neu. Im Sinne der Telekom soll Flatrate nicht mehr bedeuten, dass “alles inklusive” ist, sondern das bei erreichen einer bestimmten Volumengrenze die Übertragungsgeschwindigkeit auf Steinzeit Niveau reduziert wird. Die Meisten halten das für eine ziemlich dämliche Idee von der Telekom und regen sich entsprechend auf. Einige halten die neuen Volumen-Flatrates (*sic*) der Telekom allerdings auch für gerechtfertigt, denn 75 GB Traffic bei einem 16K DSL, erreichen ja so oder so nur Filesharer (auch *sic*).

Dies muss ich in großer roter Fettschrift strikt verneinen.

Die Drossel der Telekom trifft vornehmlich nicht die Filesharer, sondern Familien.

Unser Haushalt ist da das beste, wenn auch etwas extreme Beispiel.

Wir sind zu acht (in Zahlen: 8). Die beiden Jüngsten Kinder haben noch keinen eigenen PC, aber alle anderen in der Familie. An unserem 16 Mbit DSL Anschluss von der Telekom hängen also 6 PCs und natürlich auch diverse Smartphones. Unser Router zeigt ein monatliches Traffic-Volumen von 250 GB an. Wir sind keine “Filesharer” oder “Torrent-Freaks”, sondern ganz normale Internet-Nutzer. Die älteren Kinder bewegen sich – wie ich selbst auch – viel auf YouTube, spielen Minecraft, unterhalten sich mit Freunden über VoIP, Facebook, Twitter und Co. Was man halt so macht im Internet – als normaler Nutzer.

Hinzu kommt, dass ich zwei Tage die Woche im Homeoffice arbeite. Über eine gesicherte VPN Verbindung bin ich dann “virtuell” in der Firma, was natürlich ständigen Datenverkehr zwischen meinem PC und dem Firmennetzwerk verursacht. Ich hab es gestern mal festgehalten: Es sind in 8 Stunden ca. 2 GB Traffic die durch die Heimarbeit anfallen. Ich hätte nicht gedacht, dass tatsächlich so viel Datenverkehr stattfindet. Und das genau ist auch das Problem!

Wir denken oft noch in Traffic-Dimensionen von vor 5 Jahren, aber das Internet hat sich verändert. Die Inhalte haben sich verändert. Dadurch, dass vielen Menschen nun eine relativ hohe Bandbreite zur Verfügung steht, ist auch die Dateigröße der Inhalte gewachsen. Was vielen wohl noch nicht klar ist: Wenn ihr euren 16.000 DSL Anschluss ca. 10 Stunden voll ausreizt, dann sind die 75 GB durch. Ja richtig, nur 10 Stunden, danach surft ihr mit Steinzeit-Internet.

Ich muss mich wenn ich so einen scheiß Tarif buche also wieder entscheiden, ob ich ein YouTube Video wirklich in normaler Qualität ansehe, oder doch lieber im Grobpixel-Format, damit nicht so viel Traffic verbraucht wird – obwohl ich einen “Breitband Anschluss” habe. Ein ähnliches Verhalten kenne ich noch aus den Anfangszeiten des Internets. Da überlegte man sich auch immer genau was runtergeladen wurde, weil Flatrates gab es damals noch nicht. Das war so Anfang der 90er – also vor 20 Jahren. Mit “Flatrate” hat das NICHTS aber auch GAR NICHTS mehr zu tun.

Telekom Tarife ab 2016

Quelle: http://t.co/VHsE7fXfGJ

Aber mal zurück zum Traffic den Familien verursachen.

Bei uns ist es so, dass 6 PCs ca. 250 GB pro Monat verursachen.  Das sind pro PC etwa 40 GB. Selbst eine kleine Familie, die nur aus 3 Personen besteht, kommt so sehr schnell über die Grenze von 75 GB Traffic bei einem 16.000er DSL. Umgerechnet in Zeit: 2/3 des Monats surft die Familie mit normaler Geschwindigkeit, das restliche Drittel nur noch mit einer gedrosselten Anbindung, die eine Nutzung von YouTube und anderen “datenintensiven” Diensten unmöglich macht. Für Familien ist die Telekom-Drossel daher der Super-GAU. Und dazu kommt noch ein geographisches Problem.

Nehmen wir mal an, wir wären mit der Drossel einverstanden und wir wollten um nicht gedrosselt zu werden auf ein besseres Angebot wechseln. Vielfach ist dies gar nicht möglich, weil die Telekom den Netzausbau verpennt hat. Wir sind auch hier wieder bestes Beispiel: Wir wohnen ca. 100 Meter vom Ortskern entfernt, doch diese geringe Distanz reicht aus, dass wir nichts besseres als einen 16.000 DSL Anschluss bestellen können. Also selbst wenn wir den Tarif wechseln wollten, um ein größeres Traffic Volumen zu haben, ist uns das überhaupt nicht möglich. Was die Telekom da abziehen will ist familienpolitisch betrachtet absolut rückwärts gewandte Kackscheiße!

tl;dr

Wenn ihr über das Thema sprecht, dann sprecht nicht über Filesharing oder so einen scheiß, sondern denkt bitte an die Familien in Deutschland. Denn die Familien sind die hauptsächlich leidtragenden dieser verqueren Tarifregelungen seitens der Telekom, die – ähnlich wie die aktuelle Politik – die Lebenswirklichkeit der Kunden offenbar nicht mehr versteht.

Von der Sache mit der Netzneutralität mal ganz ab.

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Entwurf zur Neufassung des JMStV, oder: Willkommen im Intranet Deutschland

Geschrieben von – 18. Februar 2010

Wordle: JMStV Wordle

Derzeit wird von verschiedenen Stellen die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags diskutiert. Leider sind die treibenden Kräfte (z.B. die KJM) hinter dem JMStV-Entwurf scheinbar nur wenig medienkompetent, denn der Entwurf umfasst – kurz gesagt – Zensurmaßnahmen weit jenseits des Zugangserschwerungsgesetzes von Frau von der Leyen.

Der Entwurf zur Neufassung enthält folgendes:

  1. Sowohl Access-Provider (ISP), Hosting-Anbieter als auch Inhalte-Anbieter werden gleich behandelt und sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  2. Zugangs-Anbieter müssen alle ausländischen Seiten blocken, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten. Das bedeutet den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, auf die man selbst in China neidisch werden würde.
  3. Jeder Inhalte-Anbieter (Foren-Betreiber, Blogger, …) muss nachweisen, dass er Inhalte zeitnah entfernt, “die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen”. Das ist eine Verpflichtung zur Selbstzensur.
  4. Inhalte werden ähnlich wie Kinofilme und Spiele eingestuft in “ab 0 Jahre”, “ab 6 Jahre”, “ab 12 Jahre”, “ab 16 Jahre”, “ab 18 Jahre”.
  5. Jeder Anbieter muss sicherstellen, dass Kindern und Jugendlichen nur Inhalte der entsprechenden Altersstufe zugänglich gemacht werden. Dazu kann er alternativ
    1. ein Altersverifikationsverfahren, das von der KJM zugelassen wurde, verwenden,
    2. die Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten anbieten (z.B. zwischen 22 und 6 Uhr),
    3. alle Inhalte mit entsprechenden Altersfreigaben kennzeichnen.
  6. Einschränkungen beim Zugang zu schwer jugendgefährdenden Inhalten bleiben davon unberührt (Porn, etc…).

Jugendschutz ist wichtig, auch im Internet. Allerdings darf die Politik hier nicht den grundlegenden Fehler machen und das Internet mit dem Medium Rundfunk gleichsetzen. Das Internet hat als globales und weltumspannendes Netzwerk keine Sendezeit wie ein Fernseher oder ein Radio. Das Internet “sendet” rund um die Uhr in alle Teile der Welt. Um Jugendschutz nach dem Vorbild Fernsehen/Rundfunk zu erreichen, müssten wir das deutsche Internet vom Rest des Netzes entkoppeln und ein “Intranet Deutschland” einführen. China lässt grüßen. Und technisch gesehen sendet das Internet nicht einmal, sondern es stellt Inhalte auf Anfrage bereit. Die Prinzipien von Internet und Rundfunk sind demnach grundverschieden, doch scheinbar wird dies nicht erkannt, wie der Entwurf zur Neufassung der JMStV deutlich zeigt.

Die vielen Forenbetreiber und Blogger würden durch eine wie oben beschriebene Regelung zudem in eine massive Rechtsunsicherheit gedrängt, denn Privatpersonen ist es durch mangelnde Kenntnis nicht möglich zu beurteilen, wie die eigene Webseite eingestuft werden soll. Weiterhin sind Forenbetreiber und Blogger verpflichtet unpassende Inhalte zeitnah zu entfernen, was bedeutet, dass die Anbieter zur Zensur gezwungen werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Und der Begriff “zeitnah” ist Auslegungssache, eine weitere Rechtsunsicherheit.

Die Access-Provider hingegen werden gezwungen ausländische Inhalte zu sperren, die nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen entsprechen. Hier taucht natürlich die Frage auf, welcher ausländische Inhalte-Anbieter überhaupt Interesse daran hat sich an die deutschen Regelungen zu halten. Ich vermute: Niemand. Die Folge wäre eine massive Zensur ausländischer Seiten. Nehmen wir als prominentes Beispiel doch Twitter: Hier gibt es sicherlich jede Menge Tweets, die nicht unbedingt für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Da Twitter als US Unternehmen sich nicht an die deutschen Bestimmungen halten wird, müssten die ISP Twitter komplett sperren.

Auch die Hosting-Anbieter träfe es hart, denn diese sollen notfalls für die Inhalte ihrer Kunden gerade stehen. Wer ein großes Rechenzentrum mal von innen gesehen hat und weiß, wieviele Server Inhalte im Netz bereitstellen wird erkennen, dass dies für die Hosting-Provider nicht leistbar und ein großes Rechtsrisiko ist.

Einstufungen von Webseiten nach Kriterien, wie wir sie von Videospielen und Filmen kennen erscheinen ebenso wenig sinnvoll, wenn keine tatsächliche Altersverifikation verfügbar ist. Die Einführung von Sendezeiten kann ich hingegen nur als schlechten Scherz bezeichnen. Wer Sendezeiten für das Internet fordert, hat das Internet schlichtweg nicht verstanden.

Ich bin der Meinung, dass nicht nur das Internet von den “klugen Köpfen”, sondern auch das wichtigste beim Thema Jugendschutz nicht verstanden wird: Jugendschutz beginnt immer bei den Eltern und bei deren Medienkompetenz. Anstatt wie leider in letzter Zeit oft üblich ein Gesetz als Flickschusterei zu verwenden, sollte an der Basis gearbeitet werden. Kinder und Eltern benötigen die nötige Kompetenz, um mit fragwürdigen Inhalten des Netzes umzugehen, es ist eine Aufgabe der Bildungspolitik hierfür die richtigen Lösungen anzubieten.

Schulen sollten schon früh mit der Vorbereitung der jungen Menschen auf das vielfältige Medium Internet beginnen, was leider im Moment vernachlässigt wird, weil der überalterte Lehrkörper selbst wenig Kompetenzen im Netz besitzt. Sicherlich ist unsere Gesellschaft augenblicklich im Wandel und die Generation, die mit dem Internet vertraut ist rückt nach, aber es wird wenigstens noch ein Jahrzehnt dauern, bis die neue Generation in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Eltern können auf einfach Weise ihre Kinder vor bedenklichen Inhalten im Internet schützen, sei es durch DNS oder Content Filterung, oder schlichtweg durch eine offene und gute Medienerziehung, sie müssen nur wissen wie. Informationsangebote und Schulungen wären ein besserer Weg als ein weiteres sinnloses Gesetz, das sich nicht an der Realität orientiert und unsere Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft berücksichtigt und begreift.

Dies führt auch unweigerlich zu der Frage, ob der Jugendmedienschutz in Deutschland überhaupt sinnvoll geregelt ist. Immerhin ist es auch heute möglich, dass ein 14-Jähriger einen Film mit einer “ab 18″ Freigabe sieht, wenn die Eltern den Fernsehkonsum nicht kontrollieren. Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland bis auf den Computerspiele-, Zeitungsverkauf und die Videotheken weitgehend ein virtueller Schutz, denn letztendlich obliegt es nicht einer Behörde oder anderen Staatlichen Einrichtung den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen zu beschränken, sondern den Eltern. Leider bietet der virtuelle Schutz aber auch den gefährlichen Anreiz sich als Elternteil geschützt zu fühlen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.

Anstatt nun über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und seine Neufassung zu diskutieren, sollten wir vielleicht besser darüber diskutieren, wer das Zepter beim Jugendschutz letztendlich in der Hand hat, und wie wir hier Verbesserungen erreichen können.

Klar ist im Moment jedenfalls nur eine Sache: Die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist für alle Beteiligten ein grandioses Werk von Bullshit und muss unbedingt verhindert werden, wenn wir weiterhin ein freies Netz wollen.

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LEFT4DEAD 1 UNCUT

Geschrieben von – 13. November 2009

Ich hatte mich ja kürzlich noch beschwert, dass ich leider die Left4Dead (Version 1) Uncut Version besitze. Nun ist ja vor kurzem die Left4Dead 2 Demo erschienen und die ist ebenfalls geschnitten. Ein paar findige Leute haben aber eine einfache Möglichkeit gefunden, die Demo in den Uncut-Modus zu versetzen, indem die SteamAppId geändert wird und das Spiel nicht mehr über Steam, sondern direkt über die EXE-Datei gestartet wird.

Heute Abend habe ich mich nach dem Piraten-Stammtisch mal an meine Left4Dead 1 Installation gewagt und den Patch auch auf die erste Version angewendet. Was soll ich sagen? Das Spiel ist nun Uncut und funktioniert sowohl online als auch offline in diesem Modus. Sehr schön, endlich Zombies vermöbeln, wie man sich das vorstellt.

Und so geht’s:

Zuerst die Datei “\Steam\SteamApps\common\left 4 dead\steam_appid.txt” im Texteditor öffnen und den Wert “500″ durch “510″ ersetzen, danach speichern.

Dann die Datei “\Steam\SteamApps\common\left 4 dead\left4dead\steam.inf” im Texteditor öffnen und “appID=500″ durch “appID=510″ ersetzen, speichern nicht vergessen.

Jetzt Left4Dead über “\Steam\SteamApps\common\left 4 dead\left4dead.exe” starten, nicht über Steam. L4D ist jetzt im Uncut-Modus, das heißt, die Leichen verschwinden nicht mehr sofort und die Gliedmaßen purzeln, wie wir es von jedem schönen Zombie-Filmchen kennen. Genießt es. :-)

Steam kann übrigens problemlos im Hintergrund weiter laufen, damit Zugriff auf die Steam-Community besteht und man mit seinen Freunden online zocken kann.

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Die Sache mit der USK

Geschrieben von – 26. Oktober 2009

Weil ich seit kurzem einen neuen Rechner habe, habe ich mir zwei Spiele bestellt, die ich nun endlich mal zocken kann: Age of Conan und Left4Dead. Beide haben in Deutschland eine USK 18+ Freigabe, sprich: Nur wer über 18 Jahre ist, kann diese Spiele im Laden kaufen, bzw. im deutschen Internet bestellen. Soweit so gut und vorweg: Ich halte die USK in Deutschland für eine prima Sache. Es gibt Spiele, die sind klar für Jugendliche und Kinder nicht geeignet, aber bei einer Sache übertreibt die USK meiner Ansicht nach.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass Spiele, die eine USK 18+ Freigabe haben, in Deutschland dennoch vom Hersteller zensiert werden müssen, um nicht indiziert zu werden. Wird ein Spiel indiziert, darf es nicht mehr öffentlich beworben oder verkauft werden, es geht dann nur über den Griff “unter die Ladentheke”. Das wollen die Spielehersteller natürlich vermeiden, deswegen werden die Spiele in der Deutschen Version geschnitten. Mehr

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